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Die Pflegeversicherung

Leistungen der Grundpflege, Mobilität, Ernährung, Hauswirtschaft, sowie Betreuung

Das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) umfasst Leistungen der Grundpflege, der Mobilität, der Ernährung und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Seit dem 01.01.2013 besteht auch die Möglichkeit, Betreuungsleistungen und besondere Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz abzurufen. Auch hier sind die einzelnen Leistungen vertraglich festgelegt. Das Pflegeversicherungsgesetz ist in seiner praktischen Anwendung im ambulanten Bereich seit dem 01.04.1995 in Kraft.

Im Land Berlin ist mit allen Vertragspartnern im Bereich der ambulanten Versorgung ein einheitliches Leistungsmodul - System entwickelt worden, welches einheitliche Inhalte, Punktwerte sowie Preise hat, siehe Pflegekostenrechner.

Folgend ein Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung, welcher in einem PDF zusammengestellt ist:

+ Leistungen der Pflegekasse:

 

Leistungen der Pflegeversicherung:

01. erweiterte Körperpflege

02. kleine Körperpflege

03a. erweiterte große Körperpflege ohne Baden

03b. große Körperpflege mit Baden

04. große Körperpflege

05. Lagern / Betten

06. Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

07a. Darm- und Blasenentleerung

07b. Darm- und Blasenentleerung mit Intimpflege

08. Hilfestellung beim Verlassen und wieder Aufsuchen der Wohnung

09. Begleitung außer Haus

10. Beheizen der Wohnung

11a. Aufräumen der Wohnung

11b. Reinigen der Wohnung

11c. Aufwändige Reinigung der Wohnung

12. Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung

13. Einkaufen

14. Zubereitung einer warmen Mahlzeit

15. Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit

16a. Erstbesuch

16b. Folgebesuch

17. Hausbesuchpauschale

18. Pflegeeinsätze nach § 37.3 SGB XI

19a. Versorgung und Betreuung in Wohngemeinschaften

19b. Versorgung und Betreuung in Wohngemeinschaften

20. Betreuungsmaßnahmen

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