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30.08.2023 - Pflege-Mindestlohn: Deutscher Pflegerat: Gutes Signal für mehr Beschäftigung
Unterschiede müssen Qualifizierung besser aufzeigen
Zum Beschluss der Pflegekommission, den Pflege-Mindestlohn in der Langzeitpflege deutlich anzuheben, erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):
„Klar sein muss, dass die Mindestlohngrenzen keine Lohnstandards sein dürfen. Sie können auch keine Maßgabe für Tarifvereinbarungen sein. Sie sind eine Mindestgrenze. Der jetzt vereinbarte Mindestlohn für Beschäftigte in der Altenpflege liegt deutlich über dem allgemeinen Mindestlohn. Damit wird gezeigt, dass die Berufe in der Pflege gut bezahlt werden. Dafür hat auch die seit September 2022 geltende Tarif-Treue-Regelung in der Langzeitpflege gesorgt.
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