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Sozialhilfeleistungen SGB XII

Das SGB XII (Sozialhilfe) dient zum einen der Weiterführung der Leistungen der Pflegeversicherung und leistet darüber hinaus auch andere umfangreiche Leistungen, die im Bereich der Pflegeversicherung nicht enthalten sind.

Beantragung von Sozialhilfeleistungen - wir lassen Sie nicht allein.

Hier steht am Anfang immer die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen, also die Prüfung der Finanzverhältnisse des Patienten. Fällt diese Prüfung positiv aus und ein Anspruch auf Leistungen des Sozialhilfeträgers besteht, erstellt unser Sozialarbeiter bzw. die Pflegedienstleitung in Absprache mit dem Sozialarbeiter des Bezirksamtes einen entsprechenden Hilfeplan, der zur Genehmigung in der Behörde eingereicht wird.

Das Bezirksamt entscheidet dann, in welchem Umfang die notwendige Pflege geleistet werden kann und übernimmt für diese auch die Finanzierung. Im Einzelfall kann es hier zu einer Zuzahlung, abhängig von den individuellen Vermögensverhältnissen, kommen.

Leistungsdurchführung - Transparenz schafft Vertrauen

Unsere Mitarbeiter sind gehalten, alle Leistungen, die von unserer ambulanten Pflegestation angeboten werden, auf den neuesten Stand pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse durchzuführen und dabei auch wirtschaftliche Aspekte mit zu berücksichtigen.

Alle Leistungen werden dokumentiert und der Verlauf der Versorgung schriftlich erfasst. Diese Dokumentationen liegen in der Regel der Fälle bei den Patienten, so dass dieser und Angehörige oder an der Betreuung Beteiligte jederzeit transparent und nachvollziehbar sehen kann, wer, welche Leistungen, zu welcher Zeit erbracht hat.

Diese Transparenz ist für uns als ambulanter Pflegedienst wichtig, um Vertrauen und gelebte Qualitätssicherung im Namen des Qualitätsmanagement unserer Häuslichen Pflege Meißner & Walter GmbH zu sichern. 

Leistungsabrechnung - Wir erstellen nachvollziehbare Leistungsnachweise.

Leistungsabrechnungen werden in der Häuslichen Pflege Meißner & Walter GmbH getrennt nach den Bereichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Sozialhilfeträger und/ oder Privatleistungen abgerechnet.

Grundlage hierfür sind die jeweils mit den Kostenträgern geschlossenen Verträge. Patienten, Angehörige oder Betreuer bestätigen uns den Erhalt der vereinbarten Leistungen und auf der Grundlage der gesamten Dokumentation werden Leistungsnachweise intern im Rahmen des Abrechnungsmanagements überprüft und nach Prüfung entsprechend den zuständigen Träger der Leistungen in Rechnung gestellt.

Auch hier ist Transparenz und Nachvollziehbarkeit Grundvoraussetzung einer vertrauensvollen, patientenorientierten Versorgung. 

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