Die Pflegeversicherung
Leistungen der Grundpflege, Mobilität, Ernährung, Hauswirtschaft, sowie Betreuung
Das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) umfasst Leistungen der Grundpflege, der Mobilität, der Ernährung und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Seit dem 01.01.2013 besteht auch die Möglichkeit, Betreuungsleistungen und besondere Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz abzurufen. Auch hier sind die einzelnen Leistungen vertraglich festgelegt. Das Pflegeversicherungsgesetz ist in seiner praktischen Anwendung im ambulanten Bereich seit dem 01.04.1995 in Kraft.
Im Land Berlin ist mit allen Vertragspartnern im Bereich der ambulanten Versorgung ein einheitliches Leistungsmodul - System entwickelt worden, welches einheitliche Inhalte, Punktwerte sowie Preise hat, siehe Pflegekostenrechner.
Folgend ein Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung, welcher in einem PDF zusammengestellt ist:
+ Leistungen der Pflegekasse:
Leistungen der Pflegeversicherung:
01. erweiterte Körperpflege
02. kleine Körperpflege
03a. erweiterte große Körperpflege ohne Baden
03b. große Körperpflege mit Baden
04. große Körperpflege
05. Lagern / Betten
06. Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
07a. Darm- und Blasenentleerung
07b. Darm- und Blasenentleerung mit Intimpflege
08. Hilfestellung beim Verlassen und wieder Aufsuchen der Wohnung
09. Begleitung außer Haus
10. Beheizen der Wohnung
11a. Aufräumen der Wohnung
11b. Reinigen der Wohnung
11c. Aufwändige Reinigung der Wohnung
12. Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
13. Einkaufen
14. Zubereitung einer warmen Mahlzeit
15. Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit
16a. Erstbesuch
16b. Folgebesuch
17. Hausbesuchpauschale
18. Pflegeeinsätze nach § 37.3 SGB XI
19a. Versorgung und Betreuung in Wohngemeinschaften
19b. Versorgung und Betreuung in Wohngemeinschaften
20. Betreuungsmaßnahmen
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