Wir in Berlin
Frage nicht immer, was Dein Land für Dich tut, sondern frage, was Du für Dein Land tun kannst.
John F. Kennedy
So wollen wir nicht nur reden, sondern uns aktiv in die gesundheitspolitischen und pflegepolitischen Fragen auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene einbringen.
AVG - ein Berufsverband, der sich sehen lassen kann.
Durch die Mitgliedschaft im AVG haben wir nicht nur die Chance uns hinter den Zielen des Vereins, hinter der Qualitätssicherung und das bereits an anderer Stelle beschrieben Zertifikationsinstrument zu stellen, sondern wir stehen durch den Verein im aktiven Austausch mit namenhaften und wesentlichen ambulanten Pflegeeinrichtungen in Berlin.
Der AVG vertritt die Interessen dieser Einrichtung und dazu gehören der Austausch, die Informationen, gemeinsame Veranstaltungen und Weiterbildungen, um uns als Unternehmen und unsere Mitarbeiter immer auf den neuesten Stand zu bringen.
Mit dem AVG sind wir auch im Dialog mit Politik und Kostenträgern. Der AVG führt für uns Verhandlungen mit Kostenträgern, unterstützt uns auch juristisch und fachlich und trägt damit wesentlich zur Leistungsfähigkeit unseres Unternehmens bei.
Web: » http://www.avg-ev.com
Mail: » info@avg-ev.com
Landespflegeausschuss Berlin
Der Landespflegeausschuss ist das zentrale Gremium innerhalb eines Bundeslandes, welches seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahre 1995 sich kontinuierlich auf Spitzenebene triff, um bezirksübergreifend Projekte, Probleme, aber auch gelungene Aktionen zu besprechen und zu bewerten.
Der Landespflegeausschuss tagt in der Regel 3- bis 4-mal pro Jahr und ist besetzt von den Spitzen der Politik, der Verwaltung, der Verbände, Angehörigen und Verbraucher, stationärer und ambulanter Einrichtungen.
Auch hier sind wir als Einrichtung über unseren Berufsverband, dem AVG, in diesem Gremium aktiv vertreten.
Schiedsstelle nach SGB XI
Die Schiedsstelle die ebenfalls seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 existiert, ist ein festes Gremium, welches für einen klaren Zeitraum gewählt wird. Es besteht aus Unparteiischen und einer paritätischen Besetzung von Vertretern der Pflegekassen, des Sozialhilfeträgers, der stationären und ambulanten Pflegeeinrichtung für die Bereiche private Einrichtungen und Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege. Sinn dieser Schiedsstelle ist, bei Konflikten oder gescheiterten Kassenverhandlungen ein Instrument zu haben, um möglichst ohne Klageweg zielorientiert Lösungen zu finden und diese in die Tat umzusetzen. Angerufen werden kann die Schiedsstelle sowohl von Kostenträgern als auch Vertretern der Einrichtungen.