Häufig gestellte Fragen
Hier erhalten Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen.
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Was ist beim Pflegebett zu beachten?
Was ist eine Verhinderungspflege?
Anspruch auf Verhinderungspflege haben pflegende Angehörige im Jahr maximal 28 Tage bzw. bis zu einem Betrag in Höhe von 1.612,00 Euro, um sich professioneller Hilfe zu bedienen, damit sie sich selbst von den Mühen und Strapazen der über´s Jahr durchgeführten Pflege ihres Angehörigen erholen zu können. (z. B. bei Urlaub, Krankheit oder andere Gründe)
Zusätzlich können bis zu 50% des nicht verbrauchten Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (also bis zu 887,00 Euro) für Verhinderungspflege ausgegeben werden. Das Pflegegeld wird während der gesamten Verhinderungspflege von maximal 6 Wochen hälftig weitergezahlt.