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23.10.2023 - Pflegestudiumstärkungsgesetz
Deutscher Pflegerat: Pflegestudiumstärkungsgesetz ist ein wichtiger Schritt für die Pflegeprofession – Ausübung von Heilkunde kommt mit einer ersten Stufe
Zur Verabschiedung des Pflegestudiumstärkungsgesetzes – PflStudStG im Deutschen Bundestag (19.10.2023) erläutert Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):
„Das Pflegestudiumstärkungsgesetz hat das Potenzial, die Pflegeprofession erheblich aufzuwerten. Ab 2025 sollen spezifische und verbindliche erweiterte Kompetenzen für akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen in die hochschulische Pflegeausbildung integriert werden. Dadurch wird es ihnen ermöglicht, eigenständig heilkundliche Tätigkeiten auszuüben.
Konkret geht es um erweiterte Kompetenzen in den Bereichen Diabetische Stoffwechsellage, Chronische Wunden und Demenz. Diese heilkundlichen Tätigkeiten sollen dann auch ohne Modellvorhaben als Regelversorgung abgerechnet werden können.
Der Deutsche Pflegerat hat sich seit Jahrzehnten für diese Entwicklung eingesetzt und begrüßt daher den ersten Schritt, der mit dem jetzigen Gesetz gemacht wird. Positiv ist auch, dass weitere größere Schritte des Gesetzgebers geplant sind, um die heilkundlichen Befugnisse in der Pflege insgesamt zu stärken und perspektivisch auszubauen.
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