Neuigkeiten
16.12.2024 - Elektronische Patientenakte:
Pflege im digitalen Wandel
Einführung der ePA: Die Rolle der Pflege
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab dem 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten treibt die Digitalisierung im Gesundheitswesen entscheidend voran. Die Profession Pflege spielt eine zentrale Rolle, um die ePA als umfassendes Informationsinstrument im Rahmen der sektorenübergreifenden Versorgung der Patient:innen und Pflegedürftigen zu etablieren. Ihre Zugriffs- und Schreibrechte sind essenziell.
Beruflich Pflegende dürfen bereits pflegerische Daten in der ePA dokumentieren. Dies regeln § 352 SGB V und § 341 SGB V. Sie können gemäß diesen Vorschriften Daten aus der ePA lesen und eigene pflegerische Daten einfügen, vorausgesetzt, die Patient:innen und Pflegebedürftigen stimmen zu und die Datenverarbeitung ist für die Versorgung notwendig.
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