Pflegeversicherung - Leistungsabrechnung
korrekt & nachvollziehbar
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt in der Regel einmal monatlich. Die entsprechenden Leistungsnachweise werden von Ihnen durch Unterschrift bestätigt, innerhalb unserer Einrichtung durch die verantwortliche Abteilung der Rechnungslegung überprüft und dann an die entsprechende Pflegekasse weitergeleitet.
Der Pflegedienst ist berechtigt, auf Leistungen des SGB XI einen Investitionskostenzuschlag zu erheben. Die Höhe desselben wird jährlich mit den Sozialhilfeträgern verhandelt. Zurzeit (2022) beträgt er 2,5 % des Rechnungsbetrages. Die Investitionskosten werden Ihnen monatlich in Rechnung gestellt. Des Weiteren beinhalteten die Leistungen des SGB XI (Leistungskomplexe) die im Land Berlin gültige Ausbildungsumlage.