Pflegeversicherung
LEISTUNGSBEANTRAGUNG - Zeit zum Bearbeiten
Bei Leistungen der Pflegeversicherung stellt der Patient oder sein Betreuer bei der zuständigen Pflegekasse den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung. Die Pflegekasse hat für diesen Vorgang 5 Wochen Zeit.
Gutachten zur Pflegesituation
Die Pflegekasse beauftragt einen externen Gutachter, der entweder vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder von einem anderen externen akkreditierten Sachverständigen kommt, mit der Erstellung eines Gutachtens zur Pflegesituation.
Auf der Grundlage dieses Gutachtens entscheidet die Pflegekasse, welchen Pflegegrad als Leistungsanspruch für den Betroffenen gewährt wird. Dabei muss sie auf der Grundlage des seit 01.01.2013 geltenden PNG (Pflegeneuausrichtungsgesetz) in dem Gutachten auch Aussagen zur Rehabilitation treffen. Der Antragsteller hat ein Recht darauf, das Gutachten übermittelt zu bekommen, um somit nachvollziehbar die getroffenen Entscheidung überprüfen zu können.
Bevor die Leistung beginnt
Bevor eine Leistung für den Bereich der Pflegeversicherung durchgeführt werden kann, muss in jedem Falle ein Erstbesuch bzw. eine ausführliche Beratung stattfinden. Wir als Häusliche Pflege Meißner & Walter GmbH nutzen hier die Chance durch qualifizierte Mitarbeiter das Spektrum der Hilfe, der Betreuung und der Pflege, aber auch der medizinischen Versorgung deutlich zu machen.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen gerne Vorschläge für Ihre Pflege. Sie entscheiden aber, welche Leistungen in dem dann zu fertigenden Pflegevertrag vereinbart werden. Wir sind als Häusliche Pflege Meißner & Walter GmbH bemüht, hier in der Beratung auch die neuesten gesetzlichen Bestimmungen, gerade was das Leistungskomplexsystem und eine eventuelle Zeitvergütung anbelangt, transparent zu machen.
Wir gehen auf Sie ein
Auch das Poolen von Leistungen, also die Suche nach Synergieeffekten bei Versorgungen, wie z.B. zwei Pflegebedürftige in einem Haushalt, machen wir transparent und unterbreiten Ihnen Vorschläge. Der Pflegevertrag ist dann die Grundlage der Leistungserbringung. Die Durchführung wird permanent dokumentiert und zum Ende des Monats durch Angehörige, Patienten bzw. Betreuer durch Unterschrift bestätigt.
Die gesamten schriftlichen Unterlagen liegen in der Regel der Fälle immer bei Ihnen zu Hause, sodass Sie auch die Möglichkeit haben, hier die durchgeführten Leistungen zu überprüfen oder Rücksprache mit uns zu nehmen.