Der Pflegevertrag
Vereinbaren & Umsetzen
Der Pflegevertrag, den der Gesetzgeber verpflichtend vorschreibt, ist die Grundlage der täglichen Arbeit. Für uns ist es wichtig, dass Sie als Patient und Angehörige wissen, was Sie von uns als Einrichtung zu erwarten haben.
Gemeinsam besprechen wir die Inhalte und die von Ihnen ausgewählten Leistungen. Selbstverständlich beraten wir Sie dabei, aber Sie als Angehöriger oder Patient entscheiden zum Schluss, welche Leistungen durchgeführt werden oder nicht.
Die Vergütungen können, je nach Art und Umfang der Pflegeleistung, nach dem dafür erforderlichen Zeitaufwand oder unabhängig vom Zeitaufwand nach dem Leistungsinhalt des jeweiligen Pflegeeinsatzes, nach Komplexleistungen oder in Ausnahmefällen auch nach Einzelleistungen bemessen werden; sonstige Leistungen wie hauswirtschaftliche Versorgung, Behördengänge oder Fahrkosten können auch mit Pauschalen vergütet werden.
Auf dieser Grundlage entscheidet der Pflegebedürftige über die Vergütungsform. In dem Pflegevertrag ist die Entscheidung zu dokumentierten. Hierbei spielen natürlich die Qualifikation des eingesetzten Personals und der von Ihnen gewünschte entweder leistungsorientierte oder zeitorientierte Ansatz.
Durch den Rahmenvertrag und dem Gesetzgeber sind wir verpflichtet, wesentliche Veränderungen innerhalb des Pflegevertrages bei der zuständigen Pflegekasse anzuzeigen und entsprechende Informationen zu übermitteln. Nutzen Sie die Chance und kommen Sie mit uns ins Gespräch.
Hier können Sie sich unseren Pflegevertrag ansehen oder herunterladen (PDF).
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